Bedeutet die geplante Umsetzung der AIFM-Richtlinie das Aus für Hedgefonds in Deutschland? Nach dem Willen der Bundesregierung soll es in naher Zukunft deutschen Privatanlegern nicht mehr möglich sein, in Single-Hedgefonds zu investieren. Das besagt die zweite Fassung des Entwurfs zum AIFM-Umsetzungsgesetz.
Auf der Webseite des Deutschen Bundestages heißt es zu dem Thema: „Die Regierung will Hedgefonds für Privatanleger verbieten.” Die daraus resultierende Diskussion zeigt, dass die Hexenjagd auf Hedgefonds wieder eröffnet scheint. Immer wieder wird Hedgefonds eine Heuschrecken-Mentalität unterstellt. Sachliche Aufklärung ist also weiterhin nötig.
Auch mit ihrem Black-Box-Image haben Hedgefonds immer wieder zu kämpfen. Fakt ist: Hedgefonds nutzen beide Marktrichtungen, d. h., sie können sowohl von steigenden als auch von fallenden Kursen profitieren. Dabei können sie auch mit Fremdkapital arbeiten. Das ist allerdings nichts Ungewöhnliches: Immobilienfinanzierungen setzen Fremdkapital ebenso ein.
Das Bedürfnis nach Transparenz und Regulierung ist da. Nur sollte Regulierung nicht ein komplettes Verbot bedeuten. Dies ist meiner Ansicht nach der falsche Weg. Single-Hedgefonds wurden und werden privaten Investoren ehedem nicht angeboten, sondern richten sich an institutionelle Großinvestoren, die Single-Hedgefonds als diversifizierendes Instrumenteinsetzen. Single-Hedgefonds konzentrieren sich auf ein Marktsegment oder reagieren auf „Special Situations“, wie z. B. Firmenübernahmen.
Meiner Meinung nach ist ein komplettes Verbot überdimensioniert. Hier verhält es sich, wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Anleger sollten auch künftig nur das kaufen, was sie auch nachvollziehen können. Und diesbezüglich ist jeder eben unterschiedlich.
Verfolgen Sie das gesamte Börsenradio-Interview zum geplanten Hedgefonds-Verbot mit Christian Schmidt unter https://apano.de/apano-in-den-medien-tv-radiobeitraege.php