Am 31. Oktober 2011 hat der Global Futures Funds XI Diversified das Ende seiner Laufzeit erreicht. Seit Handelsbeginn ist er um 99,4 % im Wert gestiegen. Das geht aus den ersten Estimates der Oktober-Performance des 1999 aufgelegten Fonds hervor. Die durchschnittliche Jahresrendite des Global Futures Funds XI Diversified liegt bei 6,0 %. In demselben Zeitraum erzielten Weltaktien (MSCI World; USD, NDTR, hedged) 1,2 % und der Dax (DAX 30 TR Index, hedged to USD) 3,3 % (Schätzwert. Stand: 31.10.2011 Quelle: Man-Datenbank, Bloomberg, MSCI).
Trotz zahlreicher Krisen in diesem Zeitraum hat sich damit das Vermögen von rund 2.500 apano-Kunden, die 1999 den Global Futures Funds XI Diversified gezeichnet haben, nahezu verdoppelt. Das bedeutet, dass Anleger, die beispielhaft 10.000 Euro investiert haben, insgesamt 19.940 Euro ausgezahlt bekommen.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem vorläufigen Abschlussbericht unter http://bit.ly/w2yTee.
Fondsergebnis erst mal ordentlich.
Was bleibt aber nun nach Steuern übrig ?
Und vor allem:
Gibt’s nach der Auszahlungsinfomation/ Überweisung noch eine Unterlage zur Steuer, die auch der Anleger versteht und die Ärger mit dem Finazamt vermeidet?
Hinsichtlich der Besteuerung der Erträge aus dem Global Futures Fund XI Limited enthält der rechtlich verbindliche Verkaufsprospekt folgende Ausführungen:
„Nach Maßgabe…dürfte ein im Zusammenhang mit der Veräußerung der Genußrechte (Verkauf bzw. Einlösung vor oder bei Fälligkeit) möglicherweise entstehender Gewinn beim Anleger nicht…der deutschen Einkommensteuer unterliegen.“ (Seite 24)
Für den Global Futures Fund I liegt ein Gerichtsurteil vor, bei dem die Steuerfreiheit dieses Funds bestätigt wird. Mit Urteil vom 08. April 2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Gewinne aus der Rückgabe oder Veräußerung von Genussrechten am Global Futures Fund I Limited grundsätzlich nicht der Einkommenssteuer unterliegen. Uns ist bis heute nicht bekannt, dass die Kursgewinne der weiteren Global Futures Funds abweichend von dem Urteil besteuert wurden, von daher gehen wir davon aus, dass die oben zitierte Prospektaussage zutrifft.
Die letzte Entscheidung dies betreffend hat jedoch das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Bei weiteren, steuerlich relevanten Fragen, bitten wir Sie, sich an Ihren Steuerberater zu wenden. Sollten Sie das Urteil benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.